Teilnahmebedingungen der TWG Fußballschule
1. ANMELDUNG ZU DEN TWG FERIENCAMPS
Mit dem Abschluss der Anmeldung zu den TWG Feriencamps wird den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen zugestimmt. Sobald die vollständige Anmeldung bei der TWG Fußballschule eingegangen ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben mit der Aufforderung, die Teilnahmegebühr zu überweisen sowie vor der jeweiligen Veranstaltung den genauen Ablaufplan. Die Anmeldung ist nur wirksam, soweit sie durch den Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin bevollmächtigten Vertreter („Erziehungsberechtigter“) erfolgt. Die Anmeldung ist verbindlich.
2. LEISTUNGEN DER TWG FUSSBALLSCHULE
Die geschuldeten Leistungen der TWG Fußballschule richten sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaket der TWG Fußballschule („Angebote“). Die einzelnen Leistungspakete sind auf der Webseite www.twg-fussballschule.de abrufbar.
3. ERKLÄRUNG DES ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
Mit der Anmeldung erklärt der Erziehungsberechtigte, dass der/die Teilnehmer/-in gesund und sportlich belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Er erklärt weiterhin, dass der/die Teilnehmer/-in zum Zeitpunkt des Lehrgangs über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Die Pflicht des/der Teilnehmers/-in zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien teilt der Erziehungsberechtigte der TWG Fußballschule mit. Sollte im Zeitraum zwischen Anmeldung und Veranstaltung diesbezüglich eine Änderung eintreten, verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte, die TWG Fußballschule umgehend in Kenntnis zu setzen.
Ebenso erklärt der Erziehungsberechtigte, dass der/die Teilnehmer/-in den Anweisungen der Camp-Leitung und der Trainer Folge leisten wird. Bei wiederholten oder groben Verstößen kann der/die Teilnehmer/-in von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte nach einer entsprechenden Benachrichtigung durch den jeweiligen Betreuer verpflichtet, den/die Teilnehmer/-in unverzüglich von der Fußballschule abzuholen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr entsteht in diesem Fall nicht.
4. VERSICHERUNG / VERLETZUNGEN
Die TWG Fußballschule versichert die Teilnehmer nicht gegen die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sowie der Weg zum/vom Trainingsort, sind durch die Versicherung des Erziehungsberechtigten abzusichern. Der Erziehungsberechtigte versichert, dass der/die Teilnehmer/-in kranken- und haftpflichtversichert ist. Bei leichten Verletzungen des/der Teilnehmers/-in, die während des Trainings oder der Fussball-Feriencamps entstehen, darf der/die Teilnehmer/-in von den Betreuern der Veranstaltung versorgt werden, z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektion/Wundsalbe oder Insektenstiche/Brandsalbe. Soweit dies erforderlich ist, wird ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Wenn die TWG Fußballschule für entstehende Kosten in Vorleistung tritt, werden diese von dem Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.
5. RÜCKTRITT
Bei Abmeldung bis drei Wochen vor den TWG Feriencamps wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20%, ab 1 Woche vor dem Camp in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr einbehalten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der TWG Fußballschule Sollte der/die wirksam angemeldete Teilnehmer/-in zu einer Veranstaltung nicht erscheinen oder die Veranstaltung vorzeitig abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, es sei denn, der Rücktritt erfolgt krankheits- oder verletzungsbedingt (nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests). Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Rücktritt kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests ein anteiliger Beitrag auf ein anderes Camp gutgeschrieben werden.
Für das Einzel- und Kleingruppentraining muss eine Absage bis spätestens 24 Stunden vor Start der Trainingseinheit erfolgen, ansonsten wird der volle Preis für die Trainingseinheit berechnet.
Der Rücktritt von Angeboten der TWG Fussballschule hat schriftlich per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg an die folgenden Kontaktdaten zu erfolgen:
TWG Fussballschule
Inh.: Tobias Gebel
Am Anger 22
91052 Erlangen
info@twg-fussballschule.de
6. RECHT AM EIGENEN BILD / DATENSCHUTZ
Der Erziehungsberechtigte und der/die Teilnehmer/-in willigen ein, dass persönliche Daten (insbesondere Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) gespeichert und an Verantwortliche der TWG Fußballschule weitergegeben werden dürfen. Die Daten dürfen auch in Datenbanken für potenzielle Sichtungen aufgenommen und genutzt werden. Von der TWG Fußballschule erstellte Bild- und/oder Videoaufnahmen von dem/der Teilnehmer/-in sind Eigentum der TWG Fußballschule und dürfen für Werbezwecke oder andere PR-Maßnahmen in allen Medien ohne vollständige Namenszuordnung honorarfrei verwendet und veröffentlicht werden. Insbesondere fällt hierunter das Einstellen der Aufnahmen auf den Social-Media- und Internetpräsenzen des Vereins und der TWG Fußballschule, auf Flyern, Bannern, in Zeitungen und Fußballportalen.
§ 23 Abs. 2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.
7. HÖHERE GEWALT
Die TWG Fußballschule ist berechtigt, einzelne oder mehre Veranstaltungen der Fußballschule oder Teile davon bei Vorliegen objektiver Notwendigkeiten, z.B. bei anhaltenden Regenfällen, Unwettern, ansteckenden Krankheiten mehrerer Teilnehmer und/oder Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes, abzusagen und/oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Minderung und/oder Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Für den Fall, dass die TWG Fußballschule die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist die TWG Fußballschule für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht indes gänzlich befreit. Ist dem TWG Fußballschule die Erbringung seiner Leistungen länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ist der Teilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8. HAFTUNG
Die TWG Fußballschule, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsmaßstäbe. Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des/der Teilnehmers/-in, die ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Betreuers der Veranstaltung erfolgen, werden von der TWG Fußballschule nicht übernommen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene und/oder beschädigte Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände. Falls der/die Teilnehmer/in im Rahmen der Teilnahme an einer Veranstaltung der Fußballschule einen Schaden verursacht, ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies umgehend seiner privaten Haftpflichtversicherung zu melden.
Eine Betreuung des/der Teilnehmers/-in erfolgt nur während der Veranstaltung selbst. Die An- und Abreise liegen in der Verantwortung des jeweiligen Erziehungsberechtigten. Eine Haftung wird insoweit von der TWG Fußballschule nicht übernommen.
9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.